Domainrecht

Geizhals vs. Geizkragen

Die Inhaberin der Domain geizhals.at scheiterte vor der WIPO (WIPO Case No. D2005-0121) mit dem Versuch, die Domain geizhals.com zugesprochen zu bekommen. Diese gehört dem Inhaber der Domain geizkragen.de, der daneben auch Inhaber der Domain geizhals.de ist. Die beiden geizhals-Domains des Beschwerdegegners wurden auf die geizkragen-Domain umgeleitet. Beide Parteien bieten unter ihren Domainnamen Preisvergleiche für […]

OLG Hamm: Neues Urteil zu Treuhanddomains

Domain-Recht und das Domainlog weisen auf ein neues Urteil in Sachen Treuhanddomains hin (OLG Hamm v. 25.04.2005 – 13 U 15/05). Bislang gab es zu diesem Thema Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil v. 08.04.2004 – 13 U 213/03 – grundke.de) und des LG Hamburg (Urteil v. 26.01.2005 – 302 O 116/04 – müller.de), die beide […]

weltonline.de – Gründe des BGH im „Grabbing-Urteil“ veröffentlicht

Das lange Warten ist vorbei: Nach der bereits im Dezember veröffentlichten Pressemitteilung zum Streit um den Domainnamen weltonline.de (BGH v. 02.12.2004 – I ZR 207/01) hat der BGH nunmehr auch die Gründe in Sachen weltonline.de veröffentlicht. Danach kann die Registrierung eines Domainnamens einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen. Im Falle der bloßen Registrierung eines […]

Streit um Papst-Domains

Seltsame Blüten sind es, die der Hype um den „deutschen Papst“ treibt — und das nicht nur bei Boulevard-Schlagzeilen wie „Wir sind Papst“ oder bei Versteigerung eines ehemaligen Kardinalsgefährts des nun zum Papst Benedikt XVI. aufgestiegenen Josef Ratzinger. Auch Markengrabber meldeten den Begriff „Benedikt XVI“ in verschiedensten Markengruppen an, wahlweise mit oder ohne vorangestelltem „Papst“ […]

Streit um GMail in Deutschland geht weiter

Giersch vs. Google: Verfügung gegen GMail längst zugestellt Der Streit um den Freemail-Dienst GMail in Deutschland geht weiter. Der Inhaber der Marke „G-Mail …und die Post geht richtig ab“ hat die Darstellung Googles, es liege bisher keine Einstweilige Verfügung gegen die Nutzung des Namens GMail vor, zurückgewiesen. Eine richterliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg sei dem […]

Google Mail-Betrieb in Deutschland wird nicht unterbrochen

Laut de.internet.com weiss Google nichts von einer einstweiligen Verfügung. Der Suchmaschinenbetreiber Google hat Berichte über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Freemail-Angebot Google Mail in Deutschland zurückgewiesen. Laut Medienberichten soll das Unternehmen deswegen hierzulande auch keine neuen GMail-Adresse mehr freigeben dürfen. „Wir haben keine einstweilige Verfügung erhalten“, sagte Unternehmenssprecher Stefan Keuchel gegenüber de.internet.com.

schmidt.de

Die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH hat mit Datum vom 24.05.2005 am Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) eingelegt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05. [via domainblog] Das LG Hannover hatte zu Gunsten der Namensrechte eines Herrn Schmidt entschieden.

LG Hamburg untersagt Nutzung von gmail.com

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke DE-300 25 697 „G-Mail …und die Post geht richtig ab.“ am 13. Mai 2005 eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg gegen Google erwirkt […], wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung „Gmail“ für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig […]

günstiger.de

OLG Hamburg v. 25.04.2005 – 5 U 117/04 Leitsätze von JurPC: 1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis resultierenden rechtlichen Verpflichtung des Internet-Providers, einen vor dem 1.3.2004 gestellten Registrierungsantrag auf die Umlaut-Domain „günstiger.de“ am 1.3.2004 an die Denic zu übermitteln und etwaige weitere Anträge auf die Domain „günstiger.de“ nicht zu bevorzugen. […]

schmidt.de – Urteilsgründe bei JurPC

Das Urteil des LG Hannover in Sachen schmidt.de (22.04.2005 – 9 O 117/04) steht jetzt, neben der PDF-Version, auch im HTML-Format bereit. Leitsätze von JurPC: 1. In entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB kann sich der Inhaber einer Gestattung durch den Namensinhaber, ungeachtet des nur obligatorischen Charakters einer solchen, einredeweise auf […]