Geizhals vs. Geizkragen
Die Inhaberin der Domain geizhals.at scheiterte vor der WIPO (WIPO Case No. D2005-0121) mit dem Versuch, die Domain geizhals.com zugesprochen zu bekommen. Diese gehört dem Inhaber der Domain geizkragen.de, der daneben auch Inhaber der Domain geizhals.de ist. Die beiden geizhals-Domains des Beschwerdegegners wurden auf die geizkragen-Domain umgeleitet. Beide Parteien bieten unter ihren Domainnamen Preisvergleiche für […]