Domainrecht: Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage gegen ausländischen Domaininhaber
Das LG München I hat mit Entscheidung vom 28.02.2019 (Az.: 20 O 9276/17) bestätigt, dass deutsche Gerichte für Klagen gegen ausländische Domaininhaber auf Unterlassung und Löschung eines Domainnamens auf namensrechtlicher Grundlage international und örtlich zuständig sind. Geklagt hatte eine natürliche Person mit Sitz in Deutschland, die ihr Namensrecht durch die Registrierung ihres Nachnamens unter der […]