LG Aachen beendet Mär vom angeblich nicht bestehenden Zurückbehaltungsrecht eines Domain-Treuhänders
Seit Jahren geistern zahlreiche Beiträge durch das Internet, in denen behauptet wir, dass dem Treuhänder einer Domain kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Treugeber zu stehen würde. Das LG Aachen hat nun Stellung bezogen und klargestellt, dass dem nicht so ist.