Verfassungsgerichtshof Sachsen bestätigt Rechtsprechung des BGH zur Pfändung von .de-Domainnamen
Auf eine Verfassungsbeschwerde hin hat der Verfassungsgerichtshof Sachsen die bisherige Rechtsprechung des BGH bestätigt, dass die Vergabestelle für .de-Domainnamen DENIC eG im Rahmen von Domainpfändungen Drittschuldnerin ist und Gegenstand einer Domainpfändung die Gesamtheit der Ansprüche des Schuldners aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG ist. Ferner ist es in diesem Zusammenhang ohne Weiteres zulässig, der […]