LG Köln: welle.de (Urteil vom 08.05.2009 – 81 O 220/08)
Eine Gemeinde, deren Namen („Welle“) eine Sachbezeichnung darstellt und mangels Bekanntheit auch allgemein als solche verstanden wird, hat gegenüber dem Inhaber der gleichlautenden Domain („welle.de“) keinen Anspruch auf Freigabe dieser Domain. Aufgrund der Unbekanntheit des Ortes fehlt es nämlich – anders als etwa bei den Städten Kiel und Essen, die auch eine Sachbezeichnung als Namen […]