OLG Frankfurt: Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung
Nach einer durch den Rechteinhaber selbst ausgesprochenen ersten Abmahnung besteht kein Kostenerstattungsanspruch für eine nachfolgende anwaltliche Abmahnung. Eine solche zweite Abmahnung ist nämlich nicht mehr im Interesse des Verletzers, der das beanstandete Verhalten auf die erste Abmahnung hin nicht unterlassen hat (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 17.08.2017, Az.: 6 U 80/17). Der Leitsatz des Gerichts […]