Admin-C haftet für Spam
Nach einer Entscheidung (PDF-Datei) des Landgericht Berlin haftet der Admin-C einer Domain für darüber versandte unerwünschte E-Mail-Werbung. Dies entschied das Landgericht mit Beschluss vom 26. September 2005 (Az. 16 O 718/05). Quelle: heise