LG Frankfurt am Main: x.de (Urteil vom 20.05.2009 – 2-6 O 671/08)

Die DENIC muss keine einstelligen Second Level Domains registrieren. Die Nichtvergabe solcher Ein-Buchstaben-Domains erscheint objektiv sachgemäß, wenn sie dazu dient, einer größeren Zahl von Interessenten eine Registrierung zu ermöglichen. Dies ist der Fall, solange die DENIC beabsichtigt, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Domains zu erhöhen, indem sie zukünftig einstellige Second Level Domains als gemeinsame […]