BGH bejaht Störerhaftung der DENIC eG in Fällen eindeutig missbräuchlicher Domainregistrierungen (regierung-oberbayern.de u.a.)
Der Bundesgerichtshof hatte am 27.10.2011 erneut über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die DENIC eG als Vergabestelle für Domainnamen unter der ccTLD „.de“ als Störerin in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de). Die Entscheidung knüpft an die Entscheidung in Sachen ambiente.de […]