„Abmahn-Anwalt“ erhält lange Gefängnisstrafe
Günter Freiherr von Gravenreuth jagte Raubkopierer, die SPD und die Tageszeitung „taz“. Nun hat ihn das Landgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Nach der Verkündung jubeln seine Gegner, die Computerszene steht Kopf.