OLG Köln bestätigt: Domain-Registrar muss Speicherung von Informationen zu Tech-C und Admin-C nicht fortführen
Unlängst hatten wir über die Entscheidung des LG Bonn berichtet, in der sich ICANN nicht mit der Ansicht durchsetzen konnte, der Domain Registrar EPAG müsse Daten zu Tech-C und Admin-C auch nach Inkrafttreten der DSGVO speichern. Hiergegen hatte ICANN erfolglos sofortige Beschwerde beim LG Bonn eingelegt. Nun hat das OLG Köln den Nichtabhilfebeschluss des LG […]