Trademark Clearinghouse (TMCH) akzeptiert nun auch Marken mit „.“
Ursprünglich war es nicht möglich, Marken, die einen „.“ enthalten, im Trademark Clearinghouse (TMCH) zu hinterlegen. In Art 2.2.5. der Trademark Clearinghouse Guidelines hieß es wörtlich:
2.2.5 Exceptions
As provided in the gTLD Applicant Guidebook, the following registered trademarks will not be accepted by the Clearinghouse.
[…] Any registered trademark starting with or containing a „dot“ (.)
Diese Praxis wurde nun vom TMCH geändert. Ab sofort können auch Marken hinterlegt werden, die einen „.“ enthalten, sofern der „.“ nicht am Beginn der Marke oder vor einer Top-Level-Domain steht. Beispiele hierzu finden sich auf der Seite The DOT Rule des TMCH.
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