OLG Frankfurt am Main: „vw.de“ – Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen .de-Domain (Urteil vom 29.04.2008 – 11 U 32/04)

Der Automobilhersteller Volkswagen hat einen kartellrechtlichen Anspruch gegen die DENIC eG auf Zuteilung einer zweistelligen .de-Domain (hier: „vw.de“), da anderenfalls gegenüber Mitbewerbern (z.B. BMW mit ihrer Domain „bmw.de“) eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt. Der Volltext ist hier abrufbar.

Kein „POST“-Monopol

Die Deutsche Post AG kann Mitbewerbern nicht untersagen, die Bezeichnung „POST“ zu verwenden, soweit sich die Wettbewerber durch Zusätze von dem in Alleinstellung benutzten Markenwort „POST“ abgrenzen und nicht durch eine Anlehnung an weitere Kennzeichen und Ausstattungsmerkmale der Deutschen Post AG – etwa an das Posthornzeichen oder an die Farbe Gelb – die Verwechslungsgefahr erhöhen. […]

Gefährliche Top-Level-Domains

Rund 19 Prozent aller in Hong Kong registrierten Webseiten mit der Endung „.hk“ enthalten Bedrohungen wie Browser-Exploits oder Downloads mit Schadsoftware, gefolgt von China (.cn), den Philippinen (.ph), Rumänien (.ro) und Russland (.ru). Das hat McAfee im Rahmen seines Mal-Web-Reports herausgefunden.

OLG Hamburg: original-nordmann.eu

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg durfte in einer Entscheidung (Urteil vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06) präzisieren, worum es eigentlich geht, wenn jemand den Verzicht auf eine Domain gegenüber der Registrierungsstelle erklären soll.