BGH bejaht Haftung von Domain-Registraren für rechtsverletzende Inhalte
Der BGH hat mit Urteil vom 15.10.2020 (Az.: I ZR 13/19) entschieden, dass Domain-Registrare unter engen Voraussetzungen entsprechend den Grundsätzen der Accessprovider-Haftung für Rechtsverstöße Dritter haften können, die auf von ihnen registrierten Internetseiten begangen werden. Der Entscheidung des BGH lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin ist Herstellerin von Tonträgern sowie Inhaberin von ausschließlichen Verwertungsrechten […]