OGH: justizwache.at
Eine Privatperson kann laut einer Entscheidung der Höchstrichter nicht mehr so einfach den Namen einer Stadt für seine Homepage-Adresse verwenden.
Eine Privatperson kann laut einer Entscheidung der Höchstrichter nicht mehr so einfach den Namen einer Stadt für seine Homepage-Adresse verwenden.
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Frankfurt, Az: 11 U 32/04, vom 29.04.2008, in dem die DENIC zur Registrierung der Domain vw.de zugunsten der VW AG verurteilt wurde, am 29.09.2009 zurückgewiesen. Die DENIC hat dies zum Anlass genommen, nicht nur die Domain vw.de sondern die Registrierung aller einstelligen und zweistelligen Domains […]
Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az. I ZR 231/06 Leitsätze des Gerichts: a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die […]