BGH: vw.de – DENIC gibt Namensraum für „.de“ frei
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Frankfurt, Az: 11 U 32/04, vom 29.04.2008, in dem die DENIC zur Registrierung der Domain vw.de zugunsten der VW AG verurteilt wurde, am 29.09.2009 zurückgewiesen. Die DENIC hat dies zum Anlass genommen, nicht nur die Domain vw.de sondern die Registrierung aller einstelligen und zweistelligen Domains zur Registrierung freizugeben.
Schon komisch, wo doch http://www.db.de zumindest seit März schon für die Deutsche Bahn registriert ist.
Der Domainname db.de wurde schon vor Jahren registriert, bevor die DENIC die ein- und zweistelligen Domainnamen gegen die Registrierung gesperrt hat und unterlag seitdem wie auch hq.de und ix.de einem "Bestandsschutz" (siehe http://www.muepe.de/index.p…).