abebooks.com
OLG Hamburg v. 25.11.2004 – 3 U 33/03 1. Wird unter einer von Haus aus kennzeichnungskräftigen Internet-Domain (hier: „www.abebooks.com“) ein Internetmarktplatz in Form einer gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufs und Verkaufs antiquarischer Bücher im Internet betrieben, so ist die Geschäftsaufnahme auch für das Inland prioritätsbegründend, obwohl die Betreiberfirma in Kanada domiziliert und nur englischsprachige Seiten benutzt. […]