Prägetheorie auf dem Prüfstand
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Francis G. Jacobs hat der vom deutschen Bundesgerichsthof (BGH) entwickelten Prägetheorie eine Absage erteilt. In seinen Schlussanträgen in dem Streit um die Marke „Thomson Life“ meinte er, dass der Rechtsfindung mittels der vom EuGH entwickelten Grundsätze der Vorzug vor der deutschen Theorie zu geben sei. In dem zur Entscheidung gestellten Markenstreit geht es um die so genannte „Verwechslungsgefahr“, ein unbestimmter Rechtsbegriff, der mit der Frage nach der Ähnlichkeit von Marken eine zentrale Problematik des Markenrechts betrifft und der auch in der europäischen Markenrichtlinie verwendet wird.
Quelle: Markenbusiness
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