SPAM an Anwälte ist erlaubt
Da das Aussortieren nicht bestellter Reklame weniger als zehn Sekunden in Anspruch nehme, kann der Empfänger nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung dagegen verlangen. Dies hat das Amtsgerichts (AG) Dresden entschieden (Az. 114 C 2008/05). Laut AG überwiege das Interesse des Versenders an der „bequemen und kostengünstigen Werbemethode“, sodass die geringe Störung des Betriebsablaufes beim Account-Inhaber hinzunehmen sei. Auch könne dem Empfänger zugemutet werden, dass er dem Versender eine kurze E-Mail mit der Bitte schickt, ihn aus dem Verteiler zu löschen. […] Vor Gericht gezogen war eine Anwaltskanzlei, nachdem zwei Partner nicht bestellte E-Mail-Werbung eines Anbieters von Seminaren erhalten hatten […].
berichtet heise.
Für Österreich hat ein Gericht unlängt ähnlich entschieden. Anwälte seien Unternehmer und keine Verbraucher (die dürfen nämlich nicht bespammt werden), <a href="http://kadlicz.twoday.net/s…">Juristisches & Sonstiges berichtet</a>.
Ich gehe fest davon aus, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz – falls angerufen – kassiert wird, die BGH-Rechtsprechung ist da relativ eindeutig.
Bei 600 Spams am Tag habe ich kein Herz fuer Spammer, aber dieses Urteil erscheint mir insgesamt realistisch.
http://www.ra-blog.de/2005/…
Die Zusendung von nicht gewünschten Werbeemails an Rechtsanwälte ist unzulässig und kann im Eilverfahren untersagt werden (AG Dresden, Urteil vom 08.09.2005, 107 C 3124/05).
http://www.pkl.com/0_news.a…