LG München I: schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte der SCHUFA Holding AG
Ein Anwalt aus Bonn hatte den Domainnamen „schufa-anwalt.de“ registriert und den Domainnamen zur Bewerbung seiner Dienstleistungen genutzt. Die SCHUFA Holding AG, Inhaberin zahlreicher eingetragener Marken für das Zeichen „SCHUFA“, erwirkte gegen den Anwalt vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, die nun bestätigt wurde (Urteil vom 25.06.2020, Az. 17 HK O 3700/20).
Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe vergleichbarer Entscheidungen, bei denen es ebenfalls um die Nutzung einer Marke eines Dritten in einem Domainnamen zur Bestimmungsangabe von Dienstleistungen ging und in denen die Nutzung des jeweiligen Domainnamens ebenfalls als unzulässig angesehen wurde (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 102 – peugeot-tuning.de; LG Hamburg GRUR-RR 2009, 106 – eBay-Anwalt).
Der unterlegene Anwalt will noch prüfen, ob er gegen die Entscheidung vorgeht.
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