UDRP: Bremer Toto und Lotto GmbH scheitert im UDRP-Verfahren um „lotto.com“

Die Bremer Toto und Lotto GmbH, eine der 16 Lottogesellschaften in Deutschland und Mitinhaberin der deutschen Wortmarke Nr. 39638296 „LOTTO“, die mit Priorität vom 02.09.1996 Schutz für die Dienstleistungen „Sachmittel zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, nämlich Chipkarten und Magnetkarten; wirtschaftliche und/oder organisatorische Beratung zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; finanzielle Beratung zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; technische Beratung zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“ in Klassen 9, 35, 36 und 42 genießt, hat versucht, die Übertragung des am 16.08.1994 erstmalig registrierten Domainnamens „lotto.com“ in einem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) zu erwirken (Bremer Toto und Lotto GmbH v. Birrell Nigel, Cavour Ltd., WIPO Case No. D2019-2391 <lotto.com>).

Sie behauptete, der Domainname sei mit der LOTTO-Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich, der Domaininhaber habe keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen und der Domainname sei bösgläubig registriert und benutzt worden.

Der Domaininhaber hielt dagegen. Er stellte schon in Frage, ob die Bremer Toto und Lotto GmbH als Beschwerdeführerin überhaupt berechtigt sei, alleine aus der LOTTO-Marke vorzugehen. Darüber hinaus berief er sich darauf, dass das Zeichen „Lotto“ beschreibend sei, dass er den Domainnamen in Verbindung mit einem auf die USA gerichteten und zulässigen Angebot nutzen wolle und dass er den Domainnamen für USD 2,68 Millionen gekauft und seit dem Kauf große Investitionen in die Entwicklung einer Webseite unter dem Domainnamen getätigt habe.

Das aus drei Schiedsrichtern bestehende Panel stellte zunächst kurz fest, dass der Domainname mit der LOTTO-Marke identisch sei (§ 4(a) der UDRP). In Bezug auf die Behauptung, der Domaininhaber habe keine eigenen Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen (§§ 4(a)(ii) i.V.m. 4(c) der UDRP) ließ das Panel die Beschwerde dann mit klaren Worten scheitern. Die Beschwerdeführerin habe noch nicht einmal substantiiert vorgetragen, dass der Domaininhaber keine eigenen Rechte oder berechtigte Interessen habe. Darüber hinaus habe der Domaininhaber auch nachgewiesen, dass er bereits vor Kenntnis von der Streitigkeit Vorbereitungen für eine zulässige Nutzung des Domainnamens im Sinne des § 4(c)(i) der UDRP getroffen habe. Wörtlich führt das Panel aus:

The problem in this instance is that the Complainant has not made a prima facie case that the Respondent lacks rights or legitimate interests. It has flatly denied that the Respondent has any rights or legitimate interests in the disputed domain name but it has not explained why. Had it consulted the Wayback machine at “https://web.archive.org/” it would have found (as this Panel has just done) clear evidence that the Respondent was actually using the disputed domain name in association with an active website as recently as mid-2019.

The Panel also notes that the Respondent has provided tangible evidence relating to its business plans and associated activities undertaken to-date in association with the disputed domain name. The domain name in question has existed for many years, but was only recently acquired by the Respondent for a significant sum (USD 2.68 million) in furtherance of its plan to launch a new online lottery-related business in the United States. The Respondent has provided details of its plans, including certain developmental steps such as the initial investment in the disputed domain name itself, the operation of a short-form website from 2018 to mid-2019, the incorporation of two businesses in New Jersey, United States (including Lotto.com Inc.), and the filing of a lottery license application with the state regulator. These activities took place beginning in October 2017 and continuing into mid-2019. All of these points of evidence support the conclusion that the Respondent has engaged in the preparation of a bona fide offering of services in association with the disputed domain name.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Zeichen „Lotto“ um einen lexikalisch nachweisbaren Begriff handelt und eine direkte Ausnutzung der LOTTO-Marke nicht nachgewiesen wurde ist die Entscheidung aus meiner Sicht sicher richtig.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

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