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Die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH hat mit Datum vom 24.05.2005 am Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) eingelegt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05.
[via domainblog]
Das LG Hannover hatte zu Gunsten der Namensrechte eines Herrn Schmidt entschieden.
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