LG Hamburg untersagt Nutzung von gmail.com

G-Mail DE 30025697

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke DE-300 25 697 „G-Mail …und die Post geht richtig ab.“ am 13. Mai 2005 eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg gegen Google erwirkt […], wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung „Gmail“ für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg.

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3 Kommentare
  1. Peter
    Peter sagte:

    @MCNeubert: Ich gehe mal davon aus, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung sämtliche gmail-Adressen gültig bleiben. Vielleicht vergleichen sich die Parteien ja auch.

    @I.S.: Weiss auch nicht. Ich habe mir gestern spasseshalber eine Einladung auf eine alternative E-Mail-Adresse geschickt. Hat noch funktioniert.

    Heise berichtet übrigens inzwischen auch darüber (http://www.heise.de/newstic…)

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