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OLG Hamburg v. 25.04.2005 – 5 U 117/04

Leitsätze von JurPC:

1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis resultierenden rechtlichen Verpflichtung des Internet-Providers, einen vor dem 1.3.2004 gestellten Registrierungsantrag auf die Umlaut-Domain „günstiger.de“ am 1.3.2004 an die Denic zu übermitteln und etwaige weitere Anträge auf die Domain „günstiger.de“ nicht zu bevorzugen.
2. Ob ein Markeninhaber allein durch Versendung von Warnschreiben Prüfungspflichten des Betreibers eines Name-Servers einseitig begründen kann, erscheint sehr zweifelhaft. Selbst wenn dies bejaht würde, wären derartige Prüfungspflichten auf offenkundige Rechtsverletzungen begrenzt.

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