OLG Hamm: Neues Urteil zu Treuhanddomains

Domain-Recht und das Domainlog weisen auf ein neues Urteil in Sachen Treuhanddomains hin (OLG Hamm v. 25.04.2005 – 13 U 15/05). Bislang gab es zu diesem Thema Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil v. 08.04.2004 – 13 U 213/03 – grundke.de) und des LG Hamburg (Urteil v. 26.01.2005 – 302 O 116/04 – müller.de), die beide im Ergebnis davon ausgingen, dass eine treuhänderische Registrierung einer Domain nicht möglich sei. Das OLG Hamm hat nun entgegengesetzt entschieden.

Das LG Paderborn begründete (erstinstanzlich) die Klageabweisung kurz und knapp unter Hinweis auf gängige Literaturmeinung, wonach das Namensrecht als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht übertragbar sei. Allerdings könne der Namensträger einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Dadurch werde der Berechtigte zwar nicht Inhaber eines Namensrechts. Er könne aber zur Geltendmachung der Rechte des Namensträgers ermächtigt werden und dürfe sich Dritten gegenüber auf die Priorität des von ihm benutzten Rechts berufen.
Dieser Einschätzung schloss sich nun auch das Instanzgericht OLG Hamm an.

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