3…2…1…meins!
Das Online-Auktionshaus eBay kann mit seinem Slogan „3…2…1…meins!“ nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05). eBay hatte es nach Informationen der ‚Welt‘ (Mittwochsausgabe) versäumt, den Spruch rechtzeitig und umfassend markenrechtlich schützen zu lassen. Der eBay-Claim „3…2…1…meins!“ sei kein Hinweis auf das Onlineauktionshaus, […]