Unerlaubter Kundenfang – „Youth Hotel“ darf sich nicht Jugendherberge nennen

Unter diesem Titel berichtet die SZ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (S. 58) über das Urteil des OLG München v. 07.04.2005 – 29 U 5753/04.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.