Google AdWords/Keyword-Advertising: Entscheidungsgründe des BGH in Sachen MOST-Pralinen liegen vor
Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall MOST-Pralinen (Az.: I ZR 217/10), über den bereits berichtet wurde, vor.
Der Leitsatz des BGH lautet:
Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (KeywordAdvertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 – I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 – Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 – I ZR 46/08, MMR 2011, 608).
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