Keyword-Advertising: Weitere Ausnahme von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Nutzung fremder Marken in Google AdWords (BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12 – Fleurop)
Der BGH hat mit Hinblick auf die Verwendung der bekannten Marke „FLEUROP“ eine weitere Ausnahme der grundsätzlich zulässigen Nutzung von fremden Marken als Keywords in Google AdWords konkretisiert. Die Richter stellten fest, dass die Herkunftsfunktion einer Marke beeinträchtigt sein kann, wenn für den angesprochenen Verkehr aufgrund eines ihm bekannten Vertriebssystems die Vermutung naheliegt, dass es sich […]