Google AdWords: Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising (I ZR 217/10 – MOST-Pralinen)

Der Bundesgerichtshof hat seine AdWords-Rechtsprechung bestätigt, nach der beim „Keyword-Advertising“ eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.

Im Streitfall wandte sich der Pralinenhersteller MOST gegen die Verwendung des Werbekeywords „MOST“ zur Auslösung einer Werbeanzeige mit dem Inhalt „“Pralinen/Weine, Pralinen, Feinkost, Präsente/Genießen und schenken!/www.feinkost-geschenke.de.“. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er ging in seiner Entscheidung davon aus, dass der Umstand, dass die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.) nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt.

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