Archiv zum Thema "UDRP"

Berlusconi’s Mediaset S.p.A. verliert UDRP-Verfahren um “mediaset.com”

22. Februar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Mediaset S.p.A., die vom früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi gegründete Fernseh-Sendergruppe, scheiterte bei dem Versuch, den Domainnamen “mediaset.com” im Wege des UDRP-Verfahrens übertragen zu bekommen (Mediaset S.p.A. v. Didier Madiba, Fenicius LLC, WIPO Case No. D2011-1954).

Das Schiedsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die bloßen Behauptungen der Beschwerdeführerin nicht geeignet seien, den Nachweis zu erbringen, dass der Domainname bösgläubig benutzt wurde, und ließ die Fragen der bösgläubigen Registrierung und des Vorliegens eigener Rechte oder berechtigter Interessen auf Seiten des Beschwerdegegners im Ergebnis offen. Die Beschwerdeführerin hatte bezüglich der Bösgläubigkeit auf Seiten des Beschwerdegegners lediglich behauptet, dieser sei bösgläubig, da der Domainname nicht aktiv genutzt würde, die Marken der Beschwerdeführerin bekannt seien und der Beschwerdegegner seine Identität in der Vergangenheit durch Nutzung eines Whois-Privacy-Service geheim gehalten habe. Der Beschwerdegegner argumentierte, der Begriff “Mediaset” sei rein beschreibend und er habe den Domainnamen registriert, um ihn zum Vertrieb von Media Sets zu benutzen.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass das UDRP-Verfahren Markeninhabern keinen Freifahrtschein zur Erlangung von Domainnamen gibt. Vielmehr muss wohl überlegt werden, ob die Voraussetzungen des § 4(a) der UDRP gegeben sind und ein Nachweis der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners geführt werden kann.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

Erste UDRP-Entscheidungen zu “.xxx”-Domains: Fehlende Mitgliedschaft zur “sponsored community” führt regelmäßig zur Übertragung des Domainnamens

21. Februar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Von den ersten fünf UDRP-Verfahren, die Domainregistrierungen unter der neuen TLD “.xxx” zum Gegenstand hatten, sind zwischenzeitlich zwei entschieden. Die Domainnamen “heb.xxx” (HEB Grocery Company, L.P. v Eric Gonzales, NAF Claim No. 1421851) und “richardbranson.xxx” (Richard Branson v Sean Truman, NAF Claim No. 1423689) wurden auf den jeweiligen Beschwerdeführer übertragen.

Bemerkenswert in beiden Entscheidungen ist, dass das jeweilige Schiedsgericht den Umstand, dass der jeweilige Domaininhaber nicht Mitglied der Sponsored Community von “.xxx” war, als Indiz für das Fehlen eigener Rechte oder berechtigter Interessen im Sinne der §§ 4(a)(ii) i.V.m. 4(c) der UDRP und für die bösgläubige Registrierung und Benutzung des jeweiligen Domainnamens im Sinne der §§ 4(a)(iii) i.V.m. 4(b) der UDRP angesehen hat. Dabei zogen die Schiedsgerichte die Regelungen der sog. Charter Eligibility Dispute Resolution Policy (CEDRP) heran. Nach § 2(a) der CEDRP kann ein Domainname gelöscht werden, wenn der Domaininhaber nicht Mitglied der Sponsored Community von “.xxx” ist und der Domainname damit nicht im Einklang mit den “Sponsored Community eligibility criteria” registriert oder benutzt wurde.

Nach den Regelungen des Registry-Registrant Agreement wird die Sponsored Community wie folgt definiert:

Sponsored Community consists of individuals, business, entities, and organizations that: (i) have voluntarily determined that a system of self-identification would be beneficial, (ii) have voluntarily agreed to comply with all IFFOR Policies and Best Practices Guidelines, as published from time to time on the IFFOR web site; and (iii) either::

Provide Online Adult Entertainment intended for consenting adults ( “Providers”);

Represent Providers ( “Representatives”); or

Provide products or services to Providers and Representatives ( “Service Providers”).

Im Ergebnis kann mit dieser Argumentation jedes UDRP-Verfahren gegen einen Domaininhaber gewonnen werden, der nicht Teil der Sponsored Community von “.xxx” ist, sofern Markenrechte bestehen, die mit dem Domainnamen identisch oder verwechslungsfähig ähnlich im Sinne des § 4(a)(i) der UDRP sind.

Dieses Ergebnis ist aus meiner Sicht jedoch in Verfahren fragwürdig, in denen der Beschwerdeführer, wie in den beiden oben genannten Fällen, ebenfalls nicht zur Sponsored Community von “.xxx” gehört. Dessen scheint dem Schiedsrichter im Verfahren “richardbranson.xxx” bewusst gewesen zu sein. Er wies in seiner Entscheidung im Gegensatz zu dem Schiedsrichter im Verfahren um “heb.xxx” explizit darauf hin, dass die Registrierung durch den Beschwerdeführer natürlich den “.XXX sTLD’s Sponsored Community eligibility criteria requirements” und den “general registration requirements of domain names in the .XXX sTLD” entsprechen müsse.

Als Lösung böte sich hier auch an, dem Beschwerdeführer lediglich die Löschung des Domainnamens zuzugestehen, falls dieser nicht schon im UDRP-Verfahren glaubhaft macht, dass der nach den Regelungen der CEDRP zur Registrierung und Benutzung eines “.xxx”-Domainnamens berechtigt ist.

RTL Television GmbH gewinnt UDRP-Verfahren um “dsds.biz”

7. Februar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Die RTL Television GmbH, die seit vielen Jahren die Musikcastingshow “Deutschland sucht den Superstar” ausstrahlt und Inhaberin der Markenrechte an den Zeichen “Deutschland sucht den Superstar” und “DSDS” ist, ging im Wege des UDRP-Verfahrens gegen den Inhaber des Domainnamens “dsds.biz” vor. Das Schiedsgericht entschied, dass der Domainname auf die Beschwerdeführerin zu übertragen sei (RTL Television GmbH v. Herrn Wolfgang Gerk, WIPO Verfahren Nr. D2011-2148). Die Entscheidung erging in deutscher Sprache, da der Registrierungsvertrag, dessen Sprache nach § 11 der UDRP-Rules für die Sprache des Schiedsverfahrens regelmäßig maßgeblich ist, ebenfalls in Deutsch geschlossen wurde. Continue

UDRP: Nichtnutzung eines Domainnamens automatisch bösgläubig?

31. Januar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Ein Schiedsgericht beim National Arbitration Forum hatte über die UDRP-Beschwerde des Autovermieters Enterprise Holdings, Inc. gegen den Inhaber des Domainnamens <me-enterprise.com> zu entscheiden und ordnete die Übertragung des Domainnamens an (Enterprise Holdings, Inc. v. ipage.com / iPage Hosting, NAF Claim No. 1421224). Das Schiedsgericht machte es sich bei der Begründung des Übertragungsanspruchs allerdings zu einfach. Continue

Erste UDRP-Beschwerden gegen Inhaber von “.xxx”-Domains anhängig

19. Januar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Die erst Ende letzten Jahres eingeführte neue Top-Level-Domain (TLD) “.xxx”, die einen Namensraum für Anbieter von Erwachsenen-Unterhaltung schaffen will, ist in der Welt der UDRP-Verfahren angekommen. Seit Einführung der TLD wurden bereits fünf Schiedsverfahren anhängig gemacht:

  • valero.xxx, WIPO Case No. D2012-0017
  • markafoni.xxx, WIPO Case No. D2011-2298
  • heb.xxx, NAF Claim No. 1421851
  • richardbranson.xxx, NAF Claim No. 1423689
  • foxstudios.xxx, NAF Claim No. 1424024

Es scheint sich wieder einmal zu bewahrheiten, dass die Anzahl der Streitigkeiten mit jeder neuen Top-Level-Domain zunimmt. Rechteinhaber dürften der Einführung neuen Top-Level-Domain im Rahmen des New gTLD-Programms der ICANN vor diesem Hintergrund mit gemischten Gefühlen entgegensehen.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

Braunschweiger Maschinenanstalt AG verliert UDRP-Verfahren um “bma.com”

13. Januar 2012 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Die Braunschweiger Maschinenanstalt AG unterlag bei dem Versuch, den Domainnamen “bma.com” im Wege des UDRP-Verfahrens übertragen zu bekommen (Braunschweiger Maschinenanstalt AG v. SearchMachine, WIPO Case No. D2011-1794).

Das aus drei Schiedsrichtern bestehende Schiedsgericht stellte zunächst fest, dass die Beschwerdeführerin Rechte an dem Zeichen “BMA” im Sinne von § 4(a)(i) der UDRP in Deutschland und Europa hat, wenngleich kein Nachweis dafür erbracht wurde, dass die Rechte, wie von der Beschwerdeführerin behauptet, in den USA, Europa und weltweit bestehen.

Das Schiedsgericht ging jedoch davon aus, dass die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen hat, dass der Beschwerdegegner keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen im Sinne der §§ 4(a)(ii) i.V.m. 4(b) der UDRP hat. Zu Gunsten des Beschwerdegegners stellte das Schiedsgericht fest, dass dieser den Domainnamen rechtmäßig in Verbindung mit einer Parking-Webseite nutzt, da es sich bei dem Begriff “BMA” um eine Abkürzung des akademischen Titels “Bachelor of Musical Arts” handele und die Webseite Werbung zu diesem Thema enthalte. Der Beschwerdegegner sei darüber hinaus Inhaber von zehn weiteren dreistelligen “.com”-Domains, die alle, entsprechend ihrer Bedeutung als Akronym, in Verbindung mit Bildungsthemen genutzt würden. Schließlich scheiterte die Beschwerde nach Ansicht des Schiedsgerichts auch an dem fehlenden Nachweis, dass der Domainname bösgläubig im Sinne des § 4(a)(iii) der UDRP registriert wurde, da nicht nachgewiesen wurde, dass die Beschwerdeführerin am Sitz des Beschwerdegegners in den USA bekannt ist oder über Markenrechte verfügt.

Im Ergebnis eine richtige Entscheidung, die einmal mehr zeigt, dass UDRP-Verfahren kein Selbstläufer sind, insbesondere dann, wenn der Beschwerdegegner anwaltlich vertreten ist.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

Reform der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) nicht vor 2016

21. Dezember 2011 | Kategorien: UDRP | Kein Kommentar

Nach einem Bericht von Kevin Murphy hat das Generic Names Supporting Organization Council der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) am letzten Donnerstag beschlossen, dass mit der Reform der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) erst 18 Monate nach Einführung der ersten neuen Top-Level-Domain begonnen werden soll. Damit kann die Reform aller Voraussicht nach frühestens 2016 kommen.

Der UDRP-Reformprozess wurde Anfang 2011 in Gang gesetzt. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auf den Webseiten der Internet Commerce Association (ICA).

Streit unter Snowboardern: RIDE verliert UDRP-Verfahren um “ridehead.com” gegen HEAD

16. Dezember 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Der US-amerikanische Snowboard Hersteller K-2 Corporation, Inhaber der Markenrechte der in Verbindung mit Snowboards genutzten Marke „RIDE“, ging im Wege des UDRP-Verfahrens gegen seinen österreichischen Konkurrenten HTM Sport GmbH, Inhaber der ebenfalls in Verbindung mit Snowboards genutzten Marke „HEAD“, wegen der Registrierung des Domainnamens “ridehead.com” vor und unterlag (K-2 Corporation v. HTM Sport GmbH, WIPO Case No. D2011-1709). Continue

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