Parasiten

Medien dürfen Dialer-Anbieter, die unlauteres Geschäftsgebaren an den Tag legen, einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zufolge als „Parasiten“ bezeichnen. Das OLG bestätigte (Az. 16 W 17/05) damit das Landgericht (LG) Frankfurt, das in erster Instanz den Antrag einer einstweiligen Verfügung ablehnte.

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