Gericht verbietet Suchmaschinenbetreiber die Listung von Markennamen
Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht (LG) Düsseldorf dem Betreiber der Suchmaschine Das-Web.net die Auflistung des Markennamens Aladon innerhalb der Trefferanzeige verboten (Az. 2a O 10/05). Die Verfügung erwirkte der Versicherungsmakler Peter Zinke, der seine Dienstleistung im Internet unter der Domain www.aladon.de anbietet.
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Es kommt nicht auf die Kombination des geschützten Markennamens mit anderer Werbung an sich an, sondern auf die Art und Weise der Darstellung und des Zusammenhangs. Die Informationsplattform Mr Info hat vorgemacht, wie es zulässiger Weise geschehen kann, und hat vor dem LG Düsseldorf Recht bekommen.
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