Meinungsäußerung – Markennamen in Domains

RA Dr. Bahr nahm die aktuelle Rechtsprechung zu den Domainnamen schufafreierkredit.de und awd-aussteiger.de zum Anlass, sich über die Frage nach der Verwendung von Markennamen in Domains unter dem Titel „Sind Markennamen bei Domains etwa doch erlaubt ?“ Gedanken zu machen.
Dabei kommt er zu folgendem Ergebnis:

Nicht jede Verwendung einer geschützten Kennzeichens in einem Domainnamen führt somit automatisch zu einer Rechtsverletzung. Wie die beiden Hamburger Urteile zeigen, ist es möglich, dass eine Benutzung durchaus erlaubt sein kann.
Dabei ist jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu beachten. D.h. grundsätzlich verstößt die Benutzung von Kennzeichen in Domainnamen gegen geltendes Recht, da sie kennzeichenmäßig geschieht. Nur in in wenigen, eng begrenzten Ausnahmenfällen ist eine Verwendung rechtmäßig.

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