Prüfungspflichten des Provider bei KK-Anträgen
aufrecht.de berichtet über ein aktuelles Verfahren, in dem es um das o.g. Thema geht.
Das Landgericht Köln hat in einer von uns betriebenen, brandaktuellen einstweiligen Verfügung entschieden (Beschluss vom 28. Juli 2005), dass KK-Anträge nur dann durch den Provider gestellt werden dürfen, wenn zuvor der Domaininhaber zugestimmt hat. Hat er dies nicht, kann ein gestellter KK-Antrag wettbewerbswidrig sein.
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