Domain „frag-den-steuerfuchs.de“ verletzt keine Rechte an Marke „Steuerfuchs“
In zwei Gerichtsverfahren befaßten sich das Landgericht Braunschweig und das Landgericht Düsseldorf mit der Frage, ob die Domain „frag-den-steuerfuchs.de“ Rechte an der Marke „Steuerfuchs“ verletzen würde und kamen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.
Nutzer der Domain ist ein Fachanwalt für Steuerrecht, Markeninhaberin eine Softwarefirma mit Schwerpunkt der Abgabe von Steuererklärungen per Internet. Während das Landgericht Braunschweig im einstweiligen Verfügungsverfahren die Kennzeichnungskraft der Marke Steuerfuchs zunächst bejahte und nach Widerspruch die erlassene Verbotsverfügung zum Teil auch bestätigte, […] verneinte das Landgericht Düsseldorf auf eine negative Feststellungsklage des vor dem Landgericht Braunschweig unterlegenen Beklagten die Kennzeichnungskraft der Marke „Steuerfuchs“ und bezeichnete diesen als im Steuerrecht jedenfalls beschreibenden Gattungsbegriff. […] Im Berufungsverfahren vor dem OLG Braunschweig nahm die Klägerin dann den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurück, nachdem das Düsseldorfer Feststellungsurteil rechtskräftig geworden war.
Schließlich erfolgte vom Deutschen Patent- und Markenamt auf Betreiben ses Angegriffenen noch eine Teillöschung der Marke „Steuerfuchs“ in den Bereichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
Quelle: Pressemitteilung des Kollegen Möbius
Steuerfuchs gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch und sollte keinem Markenrecht unterliegen. Das Markenrecht treibt schon merkwürdige Spielblüten. Wenn es so weiter geht, dann unterliegen bald große Teiel der deutschen Sprache dem Urheberrecht und man muss aufpassen, was man sagt. Mal wieder ein Urteil von weltfremden Juristen, die in ihrem Elfenbeiturm glauben, die Weisheit mit Löffeln – nein wahrscheinlich schon mit Geburt – erhalten zu haben. Armes Deutschland!