Kein Schmerzensgeld für Lakritz-Konsum
Das OLG Köln hat mit einem am 07.09.2005 verkündeten Urteil die Abweisung einer auf den Verzehr größerer Mengen von Lakritz gestützten Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller HARIBO im Berufungsverfahren bestätigt (OLG Köln, Urt. v. 07.09.2005 – 27 U 12/04, rechtskräftig). […] Ein zur Haftung der Beklagten führender Produktfehler im Sinne eines sog. Instruktionsfehlers lasse sich nicht feststellen.
Quelle: PM des OLG Köln v. 08.08.2005
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