Bachelor of Law ist kein berufsqualifizierender Abschluss
Der Bachelor of Law, den die Hamburger Bucerius Law School ihren Studenten ohne besondere Prüfung studienbegleitend verleiht, ist nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts kein berufsqualifizierender Abschluss. Der Titel befähige seinen Inhaber nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne. In Deutschland seien nach wie vor zwei juristische Staatsexamen Voraussetzung, um auf dem Berufsmarkt als Jurist eine Anstellung finden zu können (Urteil vom 30.08.2005, Az.: 2 K 5689/04).
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