BPatG: Gender matters – Cordia und CORDIUS auch bei identischen Dienstleistungen nicht verwechslungsfähig (Az.: 29 W (pat) 14/12)
Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte im Verfahren 29 W (pat) 14/12 über die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen „Cordia“ und „CORDIUS“ zu entscheiden, die beide Schutz in Klasse 36 beanspruchen. Das BPatG bestätigte die Entscheidung der Markenstelle, welche davon ausging, dass es sich bei der Zielgruppe der in Frage stehenden Dienstleistungen entweder um Fachkreise aus Handel, Wirtschaft oder dem Finanzwesen handele, die schon berufsbedingt eine angemessene Sorgfalt walten ließen, oder um breite Verkehrskreise, die diese speziellen Dienstleistungen, die erhebliche finanzielle Konsequenzen haben könnten, ebenfalls mit einer gewissen Sorgfalt in Anspruch nähmen. Vor diesem Hintergrund würden die gegenüberstehenden Zeichen einen ausreichenden Abstand halten, da die Zeichen weder klanglich noch schriftbildlich noch begrifflich ähnlich wahrgenommen würden. Zur Zeichenähnlichkeit führte das Gericht aus:
Es trifft zwar zu, dass die dreisilbigen Vergleichszeichen in den ersten fünf Buchstaben übereinstimmen und somit über einen klanglich und schriftbildlich identischen und regelmäßig stärker beachteten Wortanfang verfügen. Aber die Endungen bewirken ein deutlich hervortretendes, abweichendes Gesamtklangbild, das durch begriffliche Unterschiede noch verstärkt wird.
Die sich an die identischen Buchstaben anschließende Endung der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke „US“ ist einen Buchstaben länger als diejenige der jüngeren Marke. Die angegriffene Marke endet auf den Vokal „a“, während die Widerspruchsmarke auf den wesentlich dunkleren Vokal „u“ und den markant in Erscheinung tretenden Zischlaut „s“ endet.
Hinzu kommt, dass die beiden Markenwörter von den angesprochenen Verkehrskreisen als (Fantasie-)Namen verstanden werden und ihnen bekannt ist, dass die Endung „a“ auf einen weiblichen und die Endung „US“ auf einen männlichen Namen hinweist. Tatsächlich handelt es sich auch bei dem Markenwort der jüngeren Marke um einen Vornamen. „Cordia“ ist die Kurzform des weiblichen Vornamens Concordia […].
Die angesprochenen Verkehrskreise werden diesen signifikanten geschlechtsspezifischen Unterschied zwischen den beiden Markenwörtern sowohl klanglich als auch schriftbildlich und begrifflich deutlich wahrnehmen, so dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr ausscheidet.
Das Geschlecht macht also auch bei Marken den Unterschied. (via CMSHS bloggt)
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!