UDRP: bombaysizzlers.net nicht mit Marke SIZZLER verwechslungsfähig
Die Inhaber zahlreicher US-amerikanischer Marken „SIZZLER“ sind im Wege des UDRP-Verfahrens gegen den Inhaber des Domainnamens „bombaysizzlers.net“ vorgegangen. Ein Schiedsgericht des National Arbitration Forum wies die Beschwerde ab, da nach dessen Ansicht zwischen den Marken der Beschwerdeführerin und dem streitgegenständlichen Domainnamen keine Zeichenähnlichkeit besteht (Sizzler USA Franchise, Inc., Sizzler International Marks, LLC and Sizzler Restaurants Group Pty Ltd. v. Pratik Subedi, NAF Claim No. 1465332). In diesem Zusammenhang argumentierte das Schiedsgericht damit, dass der zusätzliche Bestandteil „Bombay“ mit den Marken der Beschwerdeführer und deren Geschäft nichts zu tun habe. Darüber hinaus stünde dieser am Anfang des streitgegenständlichen Domainnamens.
Die Entscheidung entspricht wohl nicht der herrschenden Meinung der UDRP-Schiedsgerichte. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit zwischen einer Marke und einem aus dieser Marke und einem geographischen Bestandteil gebildeten Domainnamen gehen die Schiedsgerichte üblicherweise davon aus, dass die Marke den Domainnamen dominiert und zusätzliche geographische Bestandteile nicht geeignet sind, die Verwechslungsgefahr mit einer Marke auszuschließen (vgl. bspw. Playboy Enterprises International, Inc. v. Zeynel Demirtas, WIPO Case No.D2007-0768, <playboyturkey.com>).
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