Anforderungen an die Verwechslungsgefahr
LG Hamburg v. 09.08.2005 – 312 O 512/05
Leitsatz von netlaw.de
Die für eine Markenrechtsverletzung erforderliche Verwechslungsgefahr besteht auch dann, wenn eine fremde Marke auf einer Website verwendet wird, ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen dem Angebot auf der Website und der Marke besteht.
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