Google gegen Gmail: Verwechslungsgefahr bejaht

Die einstweilige Verfügung gegen Google wird vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt, berichtet Markenbusiness.

„Nach den Ausführungen des Landgerichtes in der mündlichen Verhandlung des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht zu erwarten, dass im Hauptsacheverfahren eine gegenteilige Entscheidung ergehen wird“, so Rechtsanwalt Guido Flick, der […] den Fall auf GMail-Seite betreut. Das Gericht habe insbesondere eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „G-Mail… und die Post geht richtig ab“ und dem e-Mail-Dienst von Google gesehen. Eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Marke lehnte es ebenfalls ab, da GMail schon lange vor Googles-Suchmaschine angemeldet und benutzt wurde.

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