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muepe.de ist das persönliche Weblog von Peter Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
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Meistgelesene Artikel
9. Mai 2012 | Kategorien: Domains | Bislang keine Kommentare
Das TLD Application System, über das Anträge auf Zuteilung einer neuen TLD im Rahmen des New gTLD-Programms übermittelt werden müssen und das zwischenzeitlich wegen technischer Probleme geschlossen wurde, soll nach aktuellen Informationen der ICANN am 22.05.2012 wieder geöffnet werden. Interessenten haben dann noch bis zum 30.05.2012 Zeit, Anträge auf Zuteilung einer neuen TLD zu stellen. Die Liste aller Anträge wird dann im Anschluss veröffentlicht.
5. Mai 2012 | Kategorien: Domains | Bislang keine Kommentare
Die ICANN berichtet, dass zum Zeitpunkt, als das TLD Application System (TAS), über das Anträge auf Zuteilung einer neuen TLD im Rahmen des New gTLD-Programms übermittelt werden müssen, wegen technischer Probleme geschlossen wurde, bereits 2.091 Anträge auf Zuteilung einer neuen Top-Level-Domain (new gTLD) vorlagen. Für weitere 214 Anträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits eingereicht waren, wurden die Gebühren noch nicht gezahlt. Damit hat ICANN damit bislang etwa USD 350.000.000 an Gebühren von den Antragstellern erhalten.
2. Mai 2012 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Bislang keine Kommentare
Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des BGH im Verfahren um die Domainnamen “regierung-oberfranken.de”, “regierung-mittelfranken.de”, “regierung-unterfranken.de” und “regierung-oberpfalz.de” (Az.: I ZR 131/10) vor, über das bereits berichtet wurde. Die Leitsätze lauten:
a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 – ambiente.de).
b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
24. April 2012 | Kategorien: Domainrecht, Internetrecht | Bislang keine Kommentare
Mit Entscheidung vom 19.04.2012 (Az.: 2 U 91/11, Volltext abrufbar bei Telemedicus) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein Domain-Parking-Anbieter als Störer für die rechtsverletzenden Inhalte haftet und konsequenterweise auch die Kosten einer nachfolgenden anwaltlichen Abmahnung zu ersetzen hat, wenn er über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und untätig geblieben ist. [Weiterlesen]
23. April 2012 | Kategorien: Domains | Bislang keine Kommentare
Nachdem es einzelnen Benutzern des TLD Application System (TAS), über das Anträge auf Zuteilung einer neuen TLD im Rahmen des New gTLD-Programms übermittelt werden müssen, zeitweise möglich war, die Namen der Dateien und die Benutzernamen anderer Bewerber einzusehen, hat die ICANN das Bewerbungsverfahren um neue Top-Level-Domains wegen technischer Probleme ausgesetzt.
Die ICANN hat jetzt FAQs zu der Verzögerung und dem weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht. Danach bleibt das TAS zunächst geschlossen, bis die Fehler behoben wurden. Ein weiteres Update will die ICANN spätestens am 27.04.2012 veröffentlichen.
18. April 2012 | Kategorien: Domains | Bislang keine Kommentare
Die ccTLD “.de” hat heute die Marke von 15 Millionen Registrierungen überschritten. Herzlichen Glückwunsch!

16. April 2012 | Kategorien: Domainrecht, Markenrecht | Bislang keine Kommentare
Wie das Handelsblatt berichtet, konnte Google den jahrelangen Rechtsstreit mit Daniel Giersch, Inhaber der deutschen Marke 300 25 697 “G-Mail …und die Post geht richtig ab.”, über den bereits mehrfach berichtet wurde, beenden. Google hat sowohl die Domain “gmail.de” als auch die Marke übernommen. der Kaufpreis ist geheim.
11. April 2012 | Kategorien: Domainrecht, Markenrecht | Bislang keine Kommentare
Das OLG Frankfurt hat den Streit zwischen dem Inhaber der Marke “Zahnwelt” und dem Inhaber der Domain “zahnwelt-dortmund.de”, der den Domainnamen in Verbindung mit den vom Schutzbereich der Marke umfassten Dienstleistungen benutzt hatte, zu Gunsten des klagenden Markeninhabers entschieden (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.02.2012, Az. 6 U 256/10). Nach Ansicht des Gerichts stehe dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht entgegen, dass die Marke “Zahnwelt” selbst nur eine geringe Kennzeichnungskraft habe, da die Marke im Domainnamen unverändert enthalten sei und dem zusätzlichen Bestandteil “Dortmund” als klar erkennbare geographische Angabe jede Kennzeichnungskraft fehle.
Der Volltext der Entscheidung findet sich bei den Kollegen Dr. Damm und Partner.
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