Organklage für das BayObLG

Nachdem bereits, wie berichtet, der Verein „Freunde des Bayerischen Obersten Landgerichts“ gegen die Auflösung des Bayerischen Obersten geklagt hat, hat nun auch die SPD vor, die Auflösung gerichtlich überprüfen zu lassen:

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion darüber entscheiden, ob die von der CSU-Mehrheit im Landtag auf Drängen der Staatskanzlei beschlossene Auflösung des obersten bayerischen Gerichts mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist oder nicht. Die SPD-Fraktion hat deshalb beschlossen, Organklage zum Verfassungsgericht zu erheben.

Quelle: SPD-Landtag.de via Streitsache

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