Popularklage für das BayObLG

Der Verein „Freunde des Bayerischen Obersten Landgerichts“ will das vom bayerischen Landtag beschlossene Auflösungsgesetz, mit dem das BayObLG abgeschafft werden soll, mittels einer Popularklage für nichtig erklären lassen.

Die Staatsregierung habe bei der Auflösung des „Bayerischen Obersten“ das Abwägungsgebot „in grober Weise missachtet“, heißt es in der Klage.

berichtet die Süddeutsche im heutigen Bayernteil.

Nachtrag:
Presseerklärung des Vereins vom 02.02.2005 [PDF]
Text der Popularklage [PDF]

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