Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte II

Der Bundesrat hat, wie berichtet, bereits am 29.04.2005 den „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht“ beschlossen. Dieser wurde nun dem Bundestag vorgelegt.

In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, für die Zunahme des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr „keine rechtstatsächlichen Erkenntnisse“ vor. Die Initiative der Länderkammer beschränke sich insoweit auf eine Behauptung; „belastbare Tatsachen“ dafür fehlten. Die Regierung erklärt weiter: „Sollte ein wirkliches Bedürfnis belegt werden können, müsste sorgfältig überlegt werden, auf welche Weise eine sachgerecht Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen Gründen erfolgen kann.“

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