Clausula rebus sic stantibus
Gefunden im Palandt, 63. A., § 313 Rz. 11 und 22.
Wortwörtlich: Vorbehaltlich, dass die Dinge so bleiben.
Bedeutung: Rechtsspruch, dass bei Änderung der Situation ein Vertrag nicht mehr bindend ist.
sagt das Imperium Romanum,
Die Vertragsparteien erwarten, dass sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bis zur Vertragserfüllung nicht wesentlich ändert (bei Störung der Geschäftsgrundlage).
sagt das Juraforum.
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