dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est
Gefunden im Palandt, 63. A, § 242, Rz. 52.
Arglistig handelt, wer etwas fordert, das er sofort wieder herauszugeben muss. Dies ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
sagt das Juraforum,
Böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgewährt werden muss: Diese Wendung leitet sich aus dem Rechtsgrundsatz ab, dass man seine Rechte bei Rechtsmissbrauch nicht durchsetzen kann; jedenfalls steht dem Schuldner die dolo agit Einrede zu.
sagt netzwelt,
Lat. sinngemäß: Mit Arglist handelt, wer etwas fordert, was er sogleich wieder zurückerstatten muss. In solchen Fällen kann der Schuldner dem Gläubiger die Herausgabe, mit dieser Einrede verweigern. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben.
sagt lexexakt.
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