Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012

Die Einteilung von Waren und Dienstleistungen, für die mit einer Markenanmeldung Schutz begehrt werden, erfolgt in insgesamt 45 Klassen, davon 34 Warenklassen (Klasse 1 – 34) und 11 Dienstleistungsklassen (Klassen 35 – 45). Dabei richtet sich die Einteilung nach der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) in der seit dem 01.01.2007 gültigen neunten Ausgabe.

Ab dem 01.01.2012 wird die zehnte Ausgabe der Nizzaer Klassifikation verbindlich, die zahlreiche Änderungen zur bislang geltenden Ausgabe enthält, unter anderem die Neuregelung der Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe, die Aufgabe der Differenzierung bei Unterhaltungs- und Spielgeräten, zahlreiche Klassenänderungen von der Klasse 9 in andere Klassen, klarstellende Hinweise bezüglich der Dienstleistungen des Leasing und des Franchising, die Änderung der Klassifizierung für Windeln und die Anpassung der Klassenüberschrift der Klasse 9. Einzelheiten zu den Änderungen sind in der „Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) zum 1. Januar 2012“ des DPMA enthalten.

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