Metatags – Markenrechtlicher Schutz

§ 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2, 4, § 5 Abs. 1 MarkenG

LG München I v. 24.06.2004 – 17HK O 10389/04

Die Rechtsprechung hinsichtlich der markenrechtlichen Zulässigkeit von Metatags bleibt nach wie vor uneinheitlich. Nach dem jüngsten Urteil des OLG Düsseldorf zu diesem Thema, über das bereits berichtet wurde, hatte nunmehr das LG München I einen Rechtsstreit mit dieser Problematik zu entscheiden. Im Ergebnis bewertet das LG die Rechtsfrage genau entgegengesetzt als das OLG Düsseldorf, dessen Entscheidung vielfach kritisiert wurde, und bejahte den Anspruch der Klägerin auf Unterlassung.
Aus den Gründen:

Die Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG dar (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Auflage, nach § 15 Rn 83, Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Auflage, § 14 Rn 118, 119;OLG München vom 6.4.2000, WRP 775, 777 -Hanseatic: OLG Karlsruhe vom 22.10.2003, Aktenzeichen: 6 U 112/03. a.A.OLG Düsseldorf vom 17.2.2004, Aktenzeichen: 20 U 104/03). Durch die Unterbringung im Quellcode sollen die Suchmaschinen dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetnutzer die Homepage des Verletzers auf der Trefferliste anzuzeigen, obwohl dieses Wortzeichen als Marke oder Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet ist. […] Da die Antragsgegnerin den Begriff “Impuls“ im Quelltext ohne jeden Sinnzusammenhang mit verschiedenen Begriffen aus dem Versicherungsbereich kombiniert hat, handelt es sich um keine beschreibende Benutzung, sondern um eine markenmäßige bzw. kennzeichnende Benutzung in dem Sinn, als mit “Impuls“ bestimmte Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang gebracht werden. Eine markenmäßige Benutzung könnte höchstens dann nicht vorliegen, wenn die Antragsgegnerin diesen Begriff in einem Fliestext ohne Hinweis auf bestimmte Versicherungsdienstleistungen untergebracht hätte (ob dann der Begriff “Impuls“ überhaupt noch von Google erfasst würde, entzieht sich der Kenntnis des Gericht). So aber weist der Begriff “Impuls“ im Quelltext der Subdomain “hundehaftpflicht.moonballde“ auf ein breit gestreutes Versicherungsangebot nicht nur für Hundehalter hin.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
Markenrechtliche Beurteilung von HTML-Metatags weiter umstritten“ bei Heise Online
Meta-Tags – von den Anfängen bis heute“ bei Domain-Recht
Überblick zur Verwendung von Meta-Tags innerhalb von Webseiten“ bei aufrecht.de

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